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Klassen

Seit 1. Juli 1996 sind alle österreichischen Führerscheine unabhängig vom verwendeten Formular "EU-Führerscheine", d.h. EU-Bürger müssen beim Hauptwohnsitzwechsel innerhalb der EU ihren nationalen Führerschein nicht mehr umschreiben lassen. Die Inhalte der Klassen A, B, C, D, E sind in der EU einheitlich geregelt, und die Führerscheine werden alle gegenseitig anerkannt.

Klasse Fahrzeugart Alter
klasseA

Motorräder mit oder ohne Beiwagen Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern Eigenmasse<400 kg

21

vorstufeA

Leichtmotorräder max. 25 kW Verhältnis Leistung /
Gewicht max.0,16 kW/kg

18

klasseB

Kraftwagen max. 8 Plätze + Lenkerplatz höchst zulässige Gesamtmasse < 3500 kg

18

klasseC

Kraftwagen max. 8 Sitzplätze höchst zulässige Gesamtmasse > 3500 kg Sonderkraftfahrzeuge

21

klasseC1

Kraftwagen der Klasse C max. 7500 kg höchst zul. Gesamtmasse

18

klasseD

Kraftwagen mind. 8 Sitzplätzen außer Lenker
Sonderfahrzeuge

21

klasseBE

Kraftwagen der Klasse B mit anderen Anhängern als der Klasse B gezogen werden

18

klasseCE

Kraftwagen der Klasse C mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden

21

klasseC1-E

Kraftwagen der Unterklasse C1 mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden sofern: höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers < Eigenmasse des Zugfahrz. und Summe beider hz. Gm. < 12000 kg

18

klasseD-E

Kraftwagen der Klasse D mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden

21

klasseF

Zugmaschinen (50 km/h) Motorkarren (50 km/h) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h) landwirtschaftliche selbstf. Arbeitsm. (50 km/h)
Einachszugmaschinen (25 km/h) Sonderkraftfahrzeuge

16

     
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