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Fahrsicherheitszentrum stegenwald,
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Seit 1. Juli 1996 sind alle österreichischen Führerscheine unabhängig vom
verwendeten Formular "EU-Führerscheine", d.h. EU-Bürger müssen beim Hauptwohnsitzwechsel innerhalb der EU ihren nationalen Führerschein nicht mehr umschreiben lassen. Die Inhalte der Klassen A, B, C, D, E sind in der EU einheitlich geregelt, und die Führerscheine werden alle gegenseitig anerkannt.
| Klasse | Fahrzeugart | Alter |
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Motorräder mit oder ohne Beiwagen Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern Eigenmasse<400 kg |
21 |
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Leichtmotorräder max. 25 kW Verhältnis Leistung / |
18 |
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Kraftwagen max. 8 Plätze + Lenkerplatz höchst zulässige Gesamtmasse < 3500 kg |
18 |
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Kraftwagen max. 8 Sitzplätze höchst zulässige Gesamtmasse > 3500 kg Sonderkraftfahrzeuge |
21 |
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Kraftwagen der Klasse C max. 7500 kg höchst zul. Gesamtmasse |
18 |
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Kraftwagen mind. 8 Sitzplätzen außer Lenker |
21 |
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Kraftwagen der Klasse B mit anderen Anhängern als der Klasse B gezogen werden |
18 |
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Kraftwagen der Klasse C mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden |
21 |
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Kraftwagen der Unterklasse C1 mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden sofern: höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers < Eigenmasse des Zugfahrz. und Summe beider hz. Gm. < 12000 kg |
18 |
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Kraftwagen der Klasse D mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden |
21 |
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Zugmaschinen (50 km/h) Motorkarren (50 km/h) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h) landwirtschaftliche selbstf. Arbeitsm. (50 km/h) |
16 |